Quanmax AG beschließt Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht

01.12.2011 | Austria
  •  Bezugsrecht 1 neue Aktie zu 1,70 EUR je 9 Altaktien
  • Management und wesentliche Kernaktionäre sichern 90% der Kapitalerhöhung zu
  • Kapitalmaßnahme dient Finanzierung der Akquisition von S&T 

Der Vorstand der Quanmax AG hat am 1. Dezember 2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tag eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital beschlossen. Im Zuge dieser Kapitalerhöhung wird das Grundkapital der Quanmax AG von zurzeit EUR 24.127.298,00, eingeteilt in 24.127.298 auf den Inhaber lautende Stückaktien, mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Aktie, gegen Bareinlage um einen Betrag in Höhe von bis zu EUR 2.680.810,00 auf bis zu EUR 26.808.108,00 durch Ausgabe von bis zu 2.680.810,00 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie ('Neue Aktien'), erhöht. Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2011 gewinnberechtigt. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zum Bezugspreis von Euro 1,70 je Aktie. Zur Zeichnung der Neuen Aktien werden ausschließlich bestehende Aktionäre der Gesellschaft zugelassen. Die Bezugsrechte sind innerhalb des Aktionärskreises übertragbar. Ein börslicher Bezugsrechtshandel findet nicht statt. Das Bezugsverhältnis beträgt 9:1, d. h. jeweils neun (9) alte Aktien berechtigen zum Bezug einer (1) Neuen Aktie. Soweit das Bezugsverhältnis dazu führt, dass rechnerische Ansprüche der Aktionäre auf Bruchteile von Aktien bestehen, haben die Aktionäre hinsichtlich der entstehenden Spitzenbeträge keinen Anspruch auf Lieferung von Neuen Aktien oder Barausgleich.

Die Bezugsfrist für die Neuen Aktien beginnt am 5. Dezember 2011 und endet am 16. Dezember 2011, 24:00 Uhr (MESZ). Aufgrund des Bezugsangebots innerhalb der Bezugsfrist etwaig nicht bezogene Neue Aktien können ausschließlich von den Aktionären im Wege eines Überbezugs zum Bezugspreis erworben werden. Jeder bezugsberechtigte Aktionär kann dazu über den auf seinen Bestand an alten Aktien nach Maßgabe des Bezugsverhältnisses entfallenden Bezug hinaus ein verbindliches Angebot zum Erwerb weiterer Neuer Aktien abgeben ('Überbezug'). Soweit es wegen hoher Nachfrage im Rahmen des Überbezugs nicht möglich ist, allen Aktionären sämtliche von ihnen zusätzlich gewünschten Neuen Aktien zuzuteilen, werden Angebote zum Erwerb weiterer Neuer Aktien proportional im Verhältnis, in dem die gesetzlichen Bezugsrechte ausgeübt wurden, berücksichtigt bis das gesamte Volumen der unter Ziffer 1. genannten Barkapitalerhöhung ausgeschöpft ist. Die wesentlichen Kernaktionäre und das Management haben zugesagt, bis zu 90% der Kapitalerhöhung zu zeichnen, falls nicht alle Bezugsrechte ausgeübt werden.

Jeder Aktionär kann sein Bezugsrecht über seine Depotbank bei der VEM Aktienbank AG, München, ausüben. Die VEM Aktienbank AG hat sich im Rahmen eines Emissionsvertrags zur Zeichnung aller Neuen Aktien und dazu verpflichtet, diese den Aktionären im Wege des mittelbaren Bezugsrechts zum Bezug anzubieten, sowie den Aktionären die gezeichneten Aktien entsprechend ihrer Bezugsausübung nach vollzogener Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister zum Bezugspreis zuzuteilen. Der Aktionär hat den Bezugspreis von EUR 1,70 pro Neuer Aktie innerhalb der Bezugsfrist über seine Depotbank an die VEM Aktienbank AG zu zahlen.

Insgesamt können der Gesellschaft Barmittel in Höhe von bis zu EUR 4,5 Mio. brutto zufließen. Die Mittel aus der Kapitalerhöhung stärken die Finanzposition der Quanmax AG und tragen zur vollständigen Finanzierung der Akquisition von S&T AG bei.

Das Angebot zum Bezug von Aktien der Quanmax AG stellt kein öffentliches Angebot dar. Es richtet sich ausschließlich an die bereits bestehenden Aktionäre der Quanmax AG.

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