Corporate Governance

Eine gute Corporate Governance repräsentiert in der Kontron-Gruppe eine offene und transparente Unternehmenskommunikation, die Achtung der Aktionärsinteressen, Verantwortung bei allen unternehmerischen Entscheidungen, ein angemessener Umgang mit Risiken sowie die Förderung von Gleichberechtigung und Diversität. Die Beachtung nationaler und internationaler Gesetze, Regelungen und Richtlinien sowie der Grundsätze des Deutschen Corporate Governance Kodex sind für die Kontron selbstverständlich und Teil der Führungsmentalität. Dabei wird einer verantwortungsvollen, nachhaltigen und wertorientierten Unternehmensführung in der Kontron-Gruppe höchste Priorität zugemessen.

Corporate Governance Kodex

Als in Deutschland börsennotiertes Unternehmen bekennt sich die Kontron AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex.

Der Kodex unterscheidet grundsätzlich 3 Kategorien von Vorgaben:

  • Gesetze: Sie sind geltendes Recht und daher verbindlich.
  • Empfehlungen: Sie sind durch Verwendung des Wortes "soll" gekennzeichnet. Abweichungen von diesen Empfehlungen sind möglich, müssen aber jährlich offen gelegt werden.
  • Anregungen: Sie sind durch Verwendung des Wortes "sollte" oder "kann" gekennzeichnet. Anregungen sind nicht obligatorisch zu befolgen.

Der aktuelle Corporate Governance Bericht der Kontron AG basiert auf dem neuen deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019. Vorstand und Aufsichtsrat berichten in dieser Erklärung gemäß §§ 243c UGB bzw. Grundsatz 22 DCGK in der Fassung vom 16. Dezember 2019 über die Corporate Governance der Gesellschaft.

Der Bericht wurde zuletzt im Rahmen der Jahresveröffentlichung am 28.03.2024 publiziert und kann hier eingesehen werden (Veröffentlichung 28.03.2024).  

Aufsichtsrat und Aufsichtsratausschüsse

Seit dem 16. Juni 2020 setzt sich der Aufsichtsrat, unter dem Vorsitz von Frau Claudia Badstöber, aus fünf Mitgliedern zusammen, welche den Vorstand beaufsichtigen und beraten. 

Mitglieder des Aufsichtsrats

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