AdHoc: S&T AG beschließt neues Rückkaufprogramm II 2019 zum Erwerb eigener Aktien

22.07.2019 | Austria

Der Vorstand der S&T AG hat beschlossen, mit Beendigung des bisherigen Rückkaufprogramms 2019 zum Erwerb eigener Aktien der S&T AG (welches von 22.1.2019 bis 22.7.2019 dauerte) auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung vom 15.1.2019, welcher am 15.1.2019 über ein elektronisches Informationsverbreitungssystem veröffentlicht wurde, gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG ein neues Rückkaufprogramm für eigene Aktien ("Aktienrückkaufprogramm II 2019") durchzuführen.

Aktienerwerbe im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms II 2019 erfolgen für die S&T AG, welche ein Kreditinstitut mit der Durchführung des Aktienrückkaufprogramms II 2019 beauftragt hat, das seine Entscheidung über den Erwerbszeitpunkt unabhängig von der Gesellschaft trifft und die Handelsbedingungen gemäß Artikel 3 DelVO Rückkaufprogramme (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8.3.2016) einzuhalten hat.

Das Volumen beläuft sich auf bis zu 2.000.000 Stück Aktien bzw. maximal EUR 30.000.000 Mio., die Preisobergrenze beträgt EUR 20,--. Der Rückkauf unter dem Aktienrückkaufprogramm II 2019 startet voraussichtlich am 25.7.2019.

Die Details zum Aktienrückkaufprogramm II 2019, Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms II 2019 sowie allfällige Änderungen des Aktienrückkaufprogramms II 2019 werden auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht: 

https://ir.snt.at/Aktienrueckkaufprogramm_II_2019.de.html

Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von S&T AG-Aktien und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von S&T AG-Aktien anzunehmen.

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