Stimmrechtsmitteilungen nach § 91 Abs.1 BörseG vom 18.12.2015

18.12.2015 | Austria

Herr Hannes Niederhauser hat wie folgt am 18.12.2015 gemeldet:

Gemäß § 91 Abs. 5 sowie § 92 Z. 4 BörseG teile ich im Hinblick auf die bisherige Zurechnung der von der Krtek 13 AG an der S&T AG gehaltenen Aktien zu mir, DI Hannes Niederhauser, betreffend die S&T AG mit, dass im Zuge der Veräußerung meiner Anteile an der Krtek13 AG am 18.12.2015 der Zurechnungstatbestand gemäß § 92 Z. 4 BörseG entfallen ist. Die Stimmrechte der Krtek13 AG an der S&T AG sind daher nicht mehr gemäß § 92 Z 4 BörseG mir zuzurechnen.

Meine Beteiligung an der S&T AG hat die Schwelle von 5% unterschritten und ich halte somit unmittelbar 4,97% (2.178.465 Stimmrechte).

DI Hannes Niederhauser
  

Herr Dr. Rudolf Wieczorek hat wie folgt am 18.12.2015 gemeldet:

Aufgrund der von mir seit heute gehaltenen kontrollierenden Beteiligung im Ausmaß von mehr als 50% der Stimmrechte der Krtek13 AG sind die von der Krtek13 AG an der S&T AG gehaltenen Aktien gemäß § 92 Z. 4 BörseG mir, Dr. Rudolf Wieczorek, zuzurechnen.

Ich halte somit 4,596% (2.014.939 Stimmrechte). Hiervon sind mir 4,591% (2.012.717 Stimmrechte) nach §92 Z. 4 BörseG zuzurechnen, so dass die Stimmrechtsschwelle von 4% überschritten wurde. Die mir zuzurechnenden Stimmrechte werden dabei über folgendes Unternehmen gehalten:
- Krtek13 AG, Landshut, Deutschland
Meine direkte Beteiligung an der S&T AG hat sich nicht verändert; ich halte unmittelbar 0,005% (2.222 Stimmrechte).

Dr. Rudolf Wieczorek

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